Page 16 - TBV Echo Nr. 15 2025/26
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Entscheidung der 2. Kammer des

                  Bundessportgerichts


     Der TBV informiert seine Fans über   HBL stelle nicht mit der gebotenen
     die Entscheidung der 2. Kammer des   Deutlichkeit klar, bis wann und unter
     Bundessportgerichts. Diese hebt den   welchen Umständen die Schiedsver-
     Bescheid der Handball-Bundesliga   einbarung vorliegen muss – ins-
     (HBL) zur Spielwertung des Auswärts-  besondere, wenn der Spieler nicht
     spiels bei den Rhein-Neckar Löwen   eingesetzt wurde. Damit fehle eine
     vom 20. Februar 2026 (22. Spieltag,   ausreichende Rechtsgrundlage für
     ursprünglich 30:32) auf.   die Spielverlustwertung, unabhän-
                                gig von Hinweisen der HBL an die
     Gegen die Entscheidung kann die   Vereine.
     Handball-Bundesliga innerhalb von
     zwei Wochen Revision beim Bundes-  Ähnlich wurde parallel der Bescheid
     sportgericht des Deutschen Hand-  zur Zweitliga-Partie TV Hüttenberg
     ballbundes einlegen.       gegen TuSEM Essen (15. Februar, ur-
                                sprünglich 37:34) aufgehoben, da dort
     Ausgangspunkt war, dass im Kader   eine unterschriebene Vereinbarung
     der Rhein-Neckar Löwen ein Spieler   zwar vorlag, aber erst nach dem Spiel
     stand, für den vor dem Spiel keine   eingereicht wurde.
     unterschriebene Anti-Doping-
     Schiedsvereinbarung bei der HBL
     vorlag – ein Verstoß gegen die Liga-
     vorgaben seit 1. Januar 2026, die eine
     solche Vereinbarung als zwingende
     Voraussetzung für die Teilnahme-
     berechtigung aller Spieler am Spiel-
     betrieb festlegen. Die HBL wertete die
     Partie zunächst mit 0:2 Punkten und
     0:0 Toren zu Ungunsten der Rhein-
     Neckar Löwen.
     Die 2. Kammer des Bundessport-
     gerichts gab dem Einspruch der
     Rhein-Neckar Löwen nun jedoch
     statt. Begründung: Die Ordnung zur
     Durchführung von Spielen (DFO) der
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