Page 16 - TBV Echo Nr. 15 2025/26
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Entscheidung der 2. Kammer des
Bundessportgerichts
Der TBV informiert seine Fans über HBL stelle nicht mit der gebotenen
die Entscheidung der 2. Kammer des Deutlichkeit klar, bis wann und unter
Bundessportgerichts. Diese hebt den welchen Umständen die Schiedsver-
Bescheid der Handball-Bundesliga einbarung vorliegen muss – ins-
(HBL) zur Spielwertung des Auswärts- besondere, wenn der Spieler nicht
spiels bei den Rhein-Neckar Löwen eingesetzt wurde. Damit fehle eine
vom 20. Februar 2026 (22. Spieltag, ausreichende Rechtsgrundlage für
ursprünglich 30:32) auf. die Spielverlustwertung, unabhän-
gig von Hinweisen der HBL an die
Gegen die Entscheidung kann die Vereine.
Handball-Bundesliga innerhalb von
zwei Wochen Revision beim Bundes- Ähnlich wurde parallel der Bescheid
sportgericht des Deutschen Hand- zur Zweitliga-Partie TV Hüttenberg
ballbundes einlegen. gegen TuSEM Essen (15. Februar, ur-
sprünglich 37:34) aufgehoben, da dort
Ausgangspunkt war, dass im Kader eine unterschriebene Vereinbarung
der Rhein-Neckar Löwen ein Spieler zwar vorlag, aber erst nach dem Spiel
stand, für den vor dem Spiel keine eingereicht wurde.
unterschriebene Anti-Doping-
Schiedsvereinbarung bei der HBL
vorlag – ein Verstoß gegen die Liga-
vorgaben seit 1. Januar 2026, die eine
solche Vereinbarung als zwingende
Voraussetzung für die Teilnahme-
berechtigung aller Spieler am Spiel-
betrieb festlegen. Die HBL wertete die
Partie zunächst mit 0:2 Punkten und
0:0 Toren zu Ungunsten der Rhein-
Neckar Löwen.
Die 2. Kammer des Bundessport-
gerichts gab dem Einspruch der
Rhein-Neckar Löwen nun jedoch
statt. Begründung: Die Ordnung zur
Durchführung von Spielen (DFO) der
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